Wenn What'sApp im Businessbereich zur Datenschutzfalle wird - DSGVO: Das gilt Rechtlich beim Datenschutz

In einem vorangegangenen Blogartikel haben wir bereits über die Problematik der neuen DSGVO geschrieben.

 

Die ganz unbedarfte Übergabe einer Visitenkarte kann hier schon problematisch werden. Mehr dazu finden Sie HIER. Wie sich nun jeder denken kann, verstößt der, der WhatsApp oder WhatsApp Business auf dem Diensthandy nutzt, gegen den Datenschutz. Im Laufe der Zeit haben immer mehr Unternehmen den Messenger zum Mitarbeiter- oder Kundenkontakt genutzt und sind nun verunsichert, was denn nun rechtlich gilt – auch im Hinblick auf die neue DSGVO. Besonders in der Kundenkommunikation wird es in Zukunft problematisch werden. Jeder von Ihnen wird es kennen, die kurze What´s App Nachricht von Ihrem Handwerker, Friseur oder anderen Dienstleister. Doch was ist in Zukunft noch erlaubt, und was eben nicht?

Straftatbestand: Kundenkontakt über WhatsApp

Nach der YouGov-Studie aus dem Jahr 2017 nutzen fast 70 Prozent der Deutschen den beliebten Dienstleister WhatsApp. Im selben Jahr erklomm die App auch den Spitzenplatz mit den meisten Downloads im Apple App Store ein. Nur um Ihnen bewusst zu machen, dass keine andere App so viel Einfluss auf den Alltag der deutschen Bürger hat wie diese. Es ist also kein Wunder, dass auch immer mehr Unternehmen auf den Messenger zurückgreifen werden und WhatsApp oder WhatsApp Business für betriebliche Zwecke zu nutzen. So werden sie kundenfreundlicher und können schneller agieren.

Die Verbraucher stehen der WhatsApp-Kommunikation mit Unternehmen und Dienstleistern größtenteils offen gegenüber, vor allem in den Bereichen Kundenservice und Beratung, da hier eine schnellere Abstimmung möglich ist. Jeder fünfte Deutsche findet sogar, dass WhatsApp und Chats mit Unternehmen und Dienstleistern längst überfällig sind und im Jahr 2018 definitiv im Arbeitsalltag integriert sein sollte. Das und vieles mehr sind ebenfalls Ergebnisse der YouGov-Studie.

Wenn es für beide Seiten so lukrativ und zukunftsorientiert anhört, warum sollte es nun an dieser Stelle zu Problemen kommen? Seit dem 25.05.2018 ist die neue Datenschutzregelung der EU in Kraft getreten. Diese ist der Grund, warum dieser Kommunikationskanal nur bedingt weiterhin für Unternehmen nutzbar ist. Als Teil des Facebook-Unternehmens ist der Messenger Dienst WhatsApp nicht für einen sicheren Umgang mit Daten bekannt. Da der Unternehmenssitz in den Vereinigten Staaten von Amerika liegt, ist niemandem in der EU bekannt, welche Daten erhoben und für welche Zwecke sie verwendet werden. Erst wenn der Dienstleister diese Fakten offen legt, könnte eine legale Nutzung weiterhin möglich sein. Bis dahin heißt es abwarten und nach Alternativen Ausschau halten.

 

WENN SIE WHATSAPP DENNOCH NUTZEN WOLLEN, SOLLTEN SIE FOLGENDES BEACHTEN

Handelt es sich um einen Erstkontakt von einem Neukunden, also jemanden, mit dem noch keine geschäftliche Beziehung besteht, und der Kontakt findet via WhatsApp statt, egal, ob schriftlich oder telefonisch, so gibt der potentielle Kunde automatisch sein Einverständnis zur Nutzung dieses Mediums. Wird der Erstkontakt allerdings per Email oder über andere Kommunikationswege hergestellt, muss erst eine schriftliche Einwilligung über die Kontaktaufnahme mit modernen Medien eingeholt werden! Auch bei Bestandskunden gilt: bevor Sie einen Kunden mit modernen Medien kontaktieren, und der Kontakt geht nicht vom Kunden zuerst aus, sollte vorher eine schriftliche Einwilligung vorhanden sein.

Sollten Sie sich jedoch noch zu unsicher sein und Hilfe bei der Umstellung Ihres Datenschutzes brauchen, kontaktieren Sie uns einfach über unser unten aufgeführtes Kontaktformular und wir finden den passenden Interim Manager für Ihr Unternehmen. Dieser wird Ihnen eine sichere Umstellung und Integration der neuen DSGVO in Ihrem Unternehmensalltag durchführen.

Hier geht es zum Kontakformular