Interim Manager im Finance Sektor
Steuerliche Verlustrechnung bei Körperschaften – Neuorientierung in der Gesetzgebung schafft potenzielle Mandate für Interim Manager im Finance Sektor
01.Dezember 2016 – Berlin / Bundestag. Auf der Tagesordnung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages steht die gesetzliche Neuregelung der steuerlichen Verlustrechnung bei Körperschaften ganz weit oben.
Der BVK und VDU haben sich stark für die weitere Öffnung der Gesetze im Wirtschaftssektor eingesetzt, um vorantreibende Impulse bei Unternehmensverkäufen zu generieren. Wirtschaftliche Bewegungen und mehr Investitionsbereitschaft von potenziellen privaten und geschäftlichen Käufern sind einige Hoffnungen, die an die Gesetzesänderungen geknüpft werden.
Diese Gesetzesänderung beinhaltet, dass künftig nicht genutzte Verlustvorträge trotz eines qualifizierten Anteilseigner Wechsels, insbesondere für junge, innovative Start-Ups erhalten bleiben, wenn diese ihren alltäglichen Geschäftsbetrieb unverändert fortsetzen. Hintergrund des neuen Gesetzentwurfes ist es, den Wettbewerb und die Übernahme von jungen Start-Ups attraktiver und profitabler zu gestalten. Die bisher geltenden Beschränkungen in der Gesetzgebung der steuerlichen Verlustrechnung bei Körperschaften verhinderte jedoch, dass Unternehmen Steuerzahlungen aus Gewinnen dezimieren, indem sie bei einem sogenannten Mantelkauf fremde Verluste für das kommende Geschäftsjahr geltend machen.
Welche Voraussetzungen ein Unternehmen bei einer Übernahme für die Bildung und weitere Nutzung eines „fortführungsgebundenen Verlustvortrages" erfüllen muss, finden Sie unter folgendem Link zu Deloitte.
Interim Manager im Finance Sektor aufgepasst!
Die Planung eines solchen Übernahmeprozess ist besonders wichtig. Hierbei sollten sich Unternehmen stets auf erfahrene Profis verlassen können, die den Abwicklungsprozess professionell planen, durchführen und auf sämtliche Eventualitäten vorbereitet sind. Nur so kann eine solch große Unternehmung zielführend und erfolgreich abgewickelt werden. Da die bestehenden Mitarbeiter den Auflagen entsprechend im laufenden Geschäftsprozess weiterhin voll eingeplant sind und der Engpass lediglich vorübergehend und das so schnell wie möglich besetzt werden muss, ist es sinnvoll, diese Stelle durch einen externen Finance Interim Manager zu besetzen. Dieser kann flexibel und ohne Einarbeitungszeit in den laufenden Geschäftsprozess einsteigen und Unternehmen bei der Koordinierung Ihrer Verlustvorträge helfen. Um diese Leistung gewährleisten zu können, sollten Interim Manager im Finance Sektor sich dementsprechend intensiv über die Neuregelungen bei Verlustvorträgen informieren, damit aufkommende Mandate im neuen Jahr professionell bedient werden können.