Scheinselbstständigkeit - Bundessozialgericht setzt Honorarhöhe als weiteres wichtiges Kriterium zur Identifizierung von Scheinselbstständigkeit fest

Das Thema Scheinselbstständigkeit lässt die Interim Branche einfach nicht los. Zahlreiche, endlose Debatten rund um diese Thematik sind bereits im World Wide Web zu finden.

Bundessozialgericht setzt Honorarhöhe als weiteres wichtiges Kriterium zur Identifizierung von Scheinselbstständigkeit fest

Aber zu einem Ergebnis kam bislang niemand. Jede Diskussion endete mit der Frage: „Welche von den unzähligen Kriterien, die immer wieder auftauchen, nun eigentlich ausschlaggebend für die Entscheidung sind, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt oder eben nicht. Die Zeit der Unklarheit ist nun jedoch vorbei. Das Bundessozialgericht hat auf Grundlage eines Einzelfalles entschieden, dass mit der Honorarhöhe eines der wichtigsten Kriterien für oder gegen eine Scheinselbständigkeit vorliegt.

Scheinselbstständigkeit und der Vorwurf des Sozialbetruges

Die Honorarhöhe ist deswegen ausschlaggebend, weil davon ausgegangen wird, dass Angestellte von ihrer Firma in die Selbstständigkeit getrieben werden, damit diese keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen müssen. Zusätzlich besteht weitestgehend der deutsche Sozialgedanke, dass jeder Mensch gerne in einem geregelten, „normalen" Angestelltenverhältnis beschäftigt sein möchte. Der Wunsch nach Selbstständigkeit und freien Arbeiten wird aktuell nicht von unseren Arbeitsgesetzen vorgesehen. Das Honorar eines Selbstständigen muss also in jedem Fall deutlich höher sein, als der Lohn eines Angestellten mit einem identischen Aufgabenfeld. Somit wird gewährleistet, dass der Selbstständige in der Lage ist, seine Sozialbeiträge zu entrichten und trotzdem genügend Mittel zum Leben zur Verfügung hat. Diese Mittel dürfen nicht unter dem tariflich vereinbarten Nettolohn liegen.

Was bedeutet das für die Interim Branche?

Für die Interim Branche stellt dieses Urteil des Bundessozialgerichtes eine enorme Erleichterung dar. Mit einem Tagessatz von 800-1500€ liegt der Verdienst eines selbstständigen Interim Manager deutlich über dem Lohn eines Angestellten. Das Unternehmen generiert somit keine Einsparungen, weil aufgrund der Selbstständigkeit keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, sind nicht vorhanden. Sondern eher im Gegenteil – die Unternehmen nehmen mehr Kosten auf sich, um einen Selbstständigen Interim Manager zu beauftragen, der die Aufgaben in einem bestimmten Zeitraum erfüllt. Mit einem so hohen Verdienst sind Interim Manager in der Lage, ihre Sozialversicherungsbeiträge selbstständig zu entrichten.

Mehr Informationen rund um das Thema Scheinselbstständigkeit finden sie hier und in einem unserer anderen Blogbeiträge.