D&O-Versicherung für Interim- oder Private-Equity-Manager
Spätestens in der Krise eines Unternehmens kommt immer häufiger die Frage auf, ob Aufsichtsräte und/oder Geschäftsführer ihr Mandat umfassend sorgfaltsgerecht wahrgenommen haben oder ob individuelles Fehlverhalten von Mandatsträgern Schadensersatzansprüche begründen könnte.
Gerade Manager im Umfeld von Unternehmensbeteiligungen und Interim Manager, die in Distressed M&A Deals in die Organschaft gehen, müssen hier rechts- und haftungssicher agieren.
Seit der berühmten ARAG-Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist die Verpflichtung anerkannt, etwaige Schadensersatzansprüche tatsächlich auch durchzusetzen. Dies betrifft Ansprüche gegen den Vorstand, der aber seinerseits auch gegen den Aufsichtsrat vorgehen muss. Fällt das Unternehmen gar in die Insolvenz, sind es die Insolvenzverwalter, die gegen Vorstände und Aufsichtsräte Klagen erheben.
Gerade die Praxis der Insolvenzverwaltung zeigt, dass Ansprüche gegen Aufsichtsräte mit Fehlverhalten bei Unternehmenskäufen, Kapitalerhöhungen und Finanzierungstransaktionen begründet werden. Themen, die gerade Private-Equity-Manager bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsratsmandate in Beteiligungsunternehmen häufig zur Entscheidung vorgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund hatte das Private-Equity Forum NRW am 17.Juni 2015 zu einer Info-Verantstaltung in den Industrieclub nach Düsseldorf eingeladen. Einen juristischen Überblick gab Dr. Mirko Sickinger, LL.M., Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Er ist spezialisiert auf Aktienrecht und Transaktionsbegleitung. Als zweiter Referent sprach Franz Rudolf Golling,Gründer und Vorstandsmitglied der Schneider Golling Gruppe, (eine führende Versicherungsmaklergruppe) über in die Techniken der Risikoabsicherung mit Hilfe von D&O-Versicherungen.
Im Einzelnen wurden die folgenden Fragestellungen erörtert:
- Welche Entscheidungen des Aufsichtsrates sind besonders risikoträchtig?
- Wie sind Entscheidungen risikoarm vorzubereiten, zu begründen und zu dokumentieren?
- Wann muss der Aufsichtsrat externen Sachverstand hinzuziehen und wer bezahlt die Experten?
- Wie sichert der Aufsichtsrat den Zugang zur Dokumentation, um sich gegen die Inanspruchnahme zu verteidigen?
- Wie sollte die ideale D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat aussehen?
- Warum bietet es sich an, getrennte D&O-Versicherungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat abzuschließen?
Die Antworten zeigten, dass gerade im Umfeld von Private Equity Erfahrung und spezielle Kenntnisse erfolgsentscheidend sind. Mit Experten aus unseren eigenen Mitgliederreihen hat sich das PEF (=Private Equity Forum NRW) erneut als sehr guter Veranstalter und Kenner der Branche präsentiert.
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Wir Interim Profis vermitteln erfahrene Interim Manager in vorwiegend mittelständisch geprägte Unternehmen, die aufgrund unterschiedlichster Faktoren aktuell nicht genügend Management – Ressourcen zur Verfügung haben...oder sich für einen befristeten Zeitraum in einem Projekt verstärken wollen. Wir sind branchenunabhängig und international tätig. Dabei stehen wir zu 100% hinter unserem Firmenmotto: Schnell, fair und effizient!
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